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Öffnungszeiten: Täglich ausser Mittwochs
30 Minuten vor der ersten Veranstaltung
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Verleihung der Kinoprogrammpreise 2025 in Karlsruhe
Das war's!
Die letzte Preisverleihung in dieser Form fand statt in der einzigartigen Schauburg in Karlsruhe.
Wir haben diesmal gleich DREI PREISE mitnehmen dürfen:
Für das "besonders gute Dokumentarfilmprogramm", das "besonders gute Kinder- und Jugendfilmprogramm" und das "hervorragende Jahresfilmprogramm"
Wir freuen uns sehr!
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So & Mo vorerst erst ab 18 Uhr
ist der Ofen an - dann gibt es Flammkuchen, Tapas & andere Kleinigkeiten.
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Wir Sneaken wieder!
nächster Termin am 11.11. um 18:00 Uhr
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Wertes Publikum,
mit mächtigen Schritten geht es gen Jahresende.
Der Oktober schließt für uns mit der feierlichen Vergabe der Kinopreise des Bundes ab, die das letzte Mal in dieser Form vergeben werden. Zukünftig wird es ein automatisiertes Verfahren geben, ein Online-Formular und eine Besucherzahl-basierte Ausschüttung. Vorbei sind die Zeiten, in denen eine Jury von Fachleuten die Jahresprogramme der Kinos angesehen und eingeschätzt hat, ja vielleicht sogar darüber gestritten hat. Wir werden es nicht mehr ändern, aber schade ist es schon. Wir hoffen also, zum 30.10. nach Karlsruhe eingeladen zu werden zum letzten Preisabholen in dieser Form und haben an dem Tag geschlossen.
Nach der Schulkinowoche Anfang des Monats folgt dann die Kurzfilmnacht des Filmkunstfestes MV und die allseits beliebten FrauenFilmTage.
Und dann steuern wir schon auf unser 20jähriges im Dezember zu, aber davor gibt es noch Einiges an neuen Filmen zu entdecken, die wir zum Teil direkt von der diesjährigen 25. Filmkunstmesse mitgebracht und sofort in diesem Programm eingeplant haben.
Viel Spass beim Entdecken wünscht das Luna Team, Bettina Westermann & Christian Quis
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... hier die Übersicht:
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... und hier das Programmblatt
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Aktuelle Regelung für FSK 12 Freigabe
Eltern können bei Freigabe des Films ab 12 Jahren - und nur da! - die Erziehungsbeauftragung jeder volljährigen Person übertragen, wie z. B.:
Verwandte oder Personen in einem besonderen Vertrauensverhältnis,
Personen mit professionellem oder regelmäßigem Erziehungsauftrag.
Eltern haben auch die Möglichkeit, eine volljährige dritte Person als Erziehungsbeauftragten zu bestimmen. Dies muss uns dann schriftlich vorliegen.
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